Les pays de l'UE approuvent la réglementation : le « Veggie-Burger » reste autorisé, le « Seitan-Steak » sera interdit
Bruxelles, 29 juin 2026
Andy Li / Wikimedia Commons / CC0
Summary
Le Conseil des pays de l'UE a approuvé à Bruxelles une nouvelle réglementation d'étiquetage pour la viande et les alternatives végétales. Les termes comme « Veggie-Burger » ou « Tofu-Schnitzel » restent donc autorisés, tandis que les désignations comme « Seitan-Steak » ou « Veggie-Hühnchen » seront désormais taboues.
Bruxelles, 29 juin 2026
Le Conseil des pays de l'UE a approuvé lundi à Bruxelles une réglementation qui maintient l'autorisation de termes comme « Veggie-Burger » et « Tofu-Schnitzel », mais interdit désormais pour les produits végétaux des noms comme « Seitan-Steak » ou « Veggie-Hühnchen ».
Hintergrund der Debatte (Contexte du débat)
Der Beschluss fällt inmitten einer seit Monaten geführten Debatte über die Kennzeichnung von Fleisch und pflanzlichen Alternativen. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag im Dezember 2024 vorgelegt und reagierte damit unter anderem auf die Bauernproteste in Brüssel und mehreren EU-Staaten, die sich gegen steigende Produktionskosten bei sinkenden Lebensmittelpreisen richteten. Nun haben die Mitgliedstaaten den Kompromiss endgültig abgesegnet.
Konkret definiert die Regelung Fleisch als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren". Dazu zählen etwa Schulter, Steak, Speck, Rippchen, Kotelett oder Leber. Bezeichnungen, die sich auf einzelne Fleischarten oder Teilstücke beziehen, dürfen künftig nicht mehr für vegane oder vegetarische Erzeugnisse verwendet werden – also weder „Seitan-Steak" noch „veganes Huhn" oder „Veggie-Hühnchen".
Was bleibt erlaubt – und was nicht? (Ce qui reste autorisé – et ce qui ne l'est pas ?)
Erlaubt bleiben hingegen Namen wie „Veggie-Burger", „Tofu-Schnitzel" oder „Soja-Bolognese", da sie keine konkreten Fleischteile benennen. Verboten sind auch Begriffe wie „Tofu-Kotelett" oder „fleischloser Leberkäse". Die Regelung gilt nach Angaben aus dem Rat vorerst bis Ende 2027; eine endgültige Einordnung soll dann auf Grundlage weiterer Erfahrungen erfolgen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßte den Kompromiss. „Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist", sagte er. Mit dieser Sichtweise setzte sich die Bundesregierung gegen weitergehende Forderungen aus dem Europaparlament durch, das ursprünglich ein umfassendes Werbeverbot für Begriffe wie „Steak", „Schnitzel", „Burger" und „Wurst" bei pflanzlichen Produkten ins Spiel gebracht hatte.
Reaktionen aus den Mitgliedstaaten (Réactions des États membres)
Sein österreichischer Amtskollege Norbert Totschnig (ÖVP) zeigte sich ebenfalls zufrieden. „Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht", hatte er den Kompromiss kommentiert. Die Diskussion war auch innerhalb der EU-Staaten kontrovers geführt worden; einige Regierungen wollten strengere Vorgaben, andere lehnten Einschränkungen bei eingeführten Produktnamen ab.
Hintergrund der Debatte ist eine wachsende Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen. Laut YouGov stieg die Zahl der Haushalte, die sich um eine vegane Ernährung bemühen, bis 2022 deutlich an. Verbraucherschützer und Hersteller hatten im Vorfeld vor Verunsicherung gewarnt, sollte sich die Kennzeichnung grundlegend ändern.
Die EU begründet den Schritt mit dem Schutz der Verbrauchererwartung. „Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein", lautet eine häufig zitierte Position. Zugespitzt formuliert bedeutet das: Wer ein „Steak" kauft, erwartet ein Stück Tier – ein „Seitan-Steak" darf es künftig nicht mehr geben, auch wenn die Zutaten bislang klar auf der Verpackung stehen.
Was ändert sich für Verbraucher? (Qu'est-ce qui change pour les consommateurs ?)
Unberührt von der neuen Regelung bleibt zunächst die Verwendung von Begriffen wie „fair" für landwirtschaftliche Produkte. Auch hierzu enthält der Text Klarstellungen, die in den kommenden Monaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Beobachter rechnen damit, dass die ersten Produkte mit neuen Etiketten im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 in den Regalen stehen werden.
Offen ist, wie die Industrie auf die Einschränkungen reagiert. Mögliche Umbenennungen bestehender Produkte, neue Verpackungsdesigns und mögliche Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung einzelner Begriffe gelten als wahrscheinlich. Auch die Frage, ob die Regelung über 2027 hinaus verlängert, angepasst oder ausgesetzt wird, hängt von einer dann anstehenden Evaluierung ab.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich im Alltag zunächst wenig: Viele beliebte Namen wie „Veggie-Burger" oder „Soja-Schnitzel" bleiben im Regal, während einige spezifischere Bezeichnungen vom Markt verschwinden werden.
Insgesamt zeigt der Beschluss das Bemühen der EU, einen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz, Landwirtschaft und dem wachsenden Markt für pflanzliche Produkte zu finden. Die kommenden eineinhalb Jahre bis zum Auslaufen der Regelung gelten als Testphase, in der die praktischen Auswirkungen beobachtet werden sollen.
Questions & Réponses
Welche Produktnamen sind ab sofort in der EU verboten?
Bezeichnungen wie „Seitan-Steak", „Veggie-Hühnchen", „Tofu-Kotelett" oder „fleischloser Leberkäse" dürfen künftig nicht mehr für vegane oder vegetarische Produkte verwendet werden, weil sie sich auf konkrete Fleischstücke oder Fleischarten beziehen.
Warum durfte der Begriff „Veggie-Burger" bleiben?
„Veggie-Burger" enthält keinen Verweis auf ein bestimmtes Fleischstück und keine Tierart und fällt daher nicht unter das Verbot; das Europaparlament hatte ein weitergehendes Werbeverbot vorgeschlagen, das sich aber nicht durchsetzte.
Wie lange gilt die neue EU-Regelung?
Die Regelung gilt nach Angaben aus dem Rat der EU-Länder vorerst bis Ende 2027 und soll bis dahin auf Grundlage praktischer Erfahrungen überprüft werden.
Veggie-Burger UE : des noms comme Seitan-Steak et | actualites360